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§1 Vertragsgegenstand1.1 Firma Klaus Henke IT-Consulting wird die Software samt Dokumentation nach dem Stand der Technik erstellen. Standardbausteine, die Firma Klaus Henke IT-Consulting in die Software einbringt, werden als Objektprogramm ohne systemtechnische Dokumentation geliefert.
1.2 Firma Klaus Henke IT-Consulting benennt einen Projektleiter, der Auftraggeber einen verantwortlichen Ansprechpartner. Diese können Entscheidungen treffen, oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Ansprechpartner steht Firma Klaus Henke IT-Consulting für notwendige Informationen zur Verfügung. Firma Klaus Henke IT-Consulting ist verpflichtet, den Ansprechpartner einzuschalten, soweit die Durchführung des Auftrags dies erfordert.
1.3 Firma Klaus Henke IT-Consulting wird zu Beginn der Arbeiten unter Einbeziehung der vereinbarten Termine einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufstellen und ihn bei Bedarf fortschreiben. Firma Klaus Henke IT-Consulting wird den Auftraggeber anhand dieses Plans regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten.
1.4 Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung laut Vertrag ergeben, detailliert Firma Klaus Henke IT-Consulting sie mit Unterstützung des Auftraggebers, erstellt eine Spezifikation darüber und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der Auftraggeber wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Die Spezifikation wird im Laufe ihrer Umsetzung in Software in Abstimmung mit dem Auftraggeber verfeinert. Erkennt Firma Klaus Henke IT-Consulting, dass die Aufgabenstellung des Auftraggebers fehlerhaft, nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, teilt sie dies unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich mit. Daraufhin entscheidet dieser unverzüglich über das weitere Vorgehen.
1.5 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass spätestens im Zeitpunkt der Installation fachkundiges Personal für den Einsatz der Software zur Verfügung steht.
1.6 Firma Klaus Henke IT-Consulting hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet sie nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht.
§2 Leistungsänderungen2.1 Will der Auftraggeber seine Anforderungen ändern, ist Firma Klaus Henke IT-Consulting verpflichtet, dem zuzustimmen, soweit es für sie insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt, kann Firma Klaus Henke IT-Consulting eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine verlangen. Der Auftraggeber wird auf Wunsch von Firma Klaus Henke IT-Consulting seine Änderungsverlangen bis zu dem Grad detaillieren, in dem die Aufgabenstellung im Vertrag detailliert ist. Firma Klaus Henke IT-Consulting wird dies Aufgabe auf Wunsch des Auftraggebers gegen Vergütung nach Aufwand übernehmen.
2.2 Vereinbarungen über Änderungen sollen schriftlich fixiert werden.
2.3 Firma Klaus Henke IT-Consulting wird das Verlangen nach Vertragsanpassung unverzüglich geltend machen. Der Auftraggeber wird unverzüglich widersprechen, wenn er mit den verlangten Vertragsanpassungen nicht einverstanden ist.
§3 Arbeitsort, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Firma Klaus Henke IT-Consulting soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber stellt auf Wunsch von Firma Klaus Henke IT-Consulting unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
§4 Abnahme4.1 Der Auftraggeber wird die Software installieren und die Installation schriftlich bestätigen.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vertragsgemäßheit der Software samt Dokumentation auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsgemäßheit deren Abnahme schriftlich zu erklären. Die Prüffrist beträgt drei Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Firma Klaus Henke IT-Consulting ist bereit, im Zusammenhang mit der Installation den Auftraggeber bei einer Abnahmeprüfung gegen gesonderte Vergütung zu unterstützen.
4.3 Die Software gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer von zwei Wochen deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist. Firma Klaus Henke IT-Consulting wird den Auftraggeber bei der Installation darauf schriftlich hinweisen.
4.4 Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile ist Gegenstand der Abnahmeprüfung für die letzte Teillieferung.
§5 Nutzungsrechte5.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Software einschließlich Dokumentation für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck beliebig zu nutzen.
5.2 Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei Firma Klaus Henke IT-Consulting. Sie darf die Software anderweitig verwerten, soweit § 3 Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht Geheimhaltung gebietet.
§6 Gewährleistung6.1 Firma Klaus Henke IT-Consulting gewährleistet, dass die Software samt Dokumentation bei vertragsgemäßem Einsatz der Aufgabenstellung in der Form, die sie ggf. gemäß § 1.4 gefunden hat, entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die ihre Tauglichkeit demgegenüber aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten beginnt mit der Abnahme.
6.2 Der Auftraggeber hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Auftraggeber hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Auftraggeber hat Firma Klaus Henke IT-Consulting soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von Firma Klaus Henke IT-Consulting einen Datenträger mit dem betreffenden Programm zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
6.3 Firma Klaus Henke IT-Consulting hat Mängel in angemessener Frist zu beseitigen.
6.4 Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages oder - im Rahmen von § 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Schadensersatz verlangen.
6.5 Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Auftraggeber ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
6.6 Firma Klaus Henke IT-Consulting kann die Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit sie auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne dass der Auftraggeber die Voraussetzungen nach § 4.2 geschaffen hat, Firma Klaus Henke IT-Consulting darauf hingewiesen hat, der Auftraggeber dennoch Mängelsuche gewünscht hat, Firma Klaus Henke IT-Consulting aber keinen Mangel findet. |