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AGB

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für Beratungsverträge
Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Software

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

1.1 Die Einzelpreise der Lieferungen und Leistungen sowie die gesamte Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Es wird - sofern in den Einzelverträgen nicht anders vereinbart - monatlich auf der Grundlage der von Firma Klaus Henke IT-Consulting erstellten Tätigkeitsberichte abgerechnet, die von jedem Mitarbeiter der Firma Klaus Henke IT-Consulting mit der Genauigkeit von 0,5 Arbeitstagen geführt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nachträglich.

1.2 Der Auftraggeber kann jederzeit Einsicht in die Tätigkeitsberichte verlangen.

1.3 Die Berechnung von Spesen etc. wird in den Einzelverträgen geregelt.

1.4 Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers der Zeitaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die Firma Klaus Henke IT-Consulting bei Übernahme des Auftrages zugrunde legen konnte, so ist Firma Klaus Henke IT-Consulting auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.

1.5 Die Umsatzsteuer wird zu den am Tag der Leistungserbringung gestellten Sätzen und Bestimmungen gesondert in Rechnung gestellt. Werden nach Vertragsabschluss zusätzliche Steuern oder sonstige Abgaben erhoben, die sich auf den Vertrag beziehen, so können die Preise entsprechend angepasst werden.

1.6 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann Firma Klaus Henke IT-Consulting Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz verlangen.

1.7 Der Auftraggeber ist - unbeschadet seines Rechts, Zahlungen wegen fehlender oder fehlerhafter Gegenleistung zu verweigern - nicht befugt, Zahlungen zurückzuhalten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder die von der Firma Klaus Henke IT-Consulting anerkannt worden sind.

§2 Eigentumsvorbehalt und Abtretung

2.1 Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen zuzüglich etwaiger Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahngebühren und dergleichen) im uneingeschränkten Eigentum der Firma Klaus Henke Consulting. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Im Falle einer Pfändung, Vollstreckungsmaßnahme oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, die Firma Klaus Henke IT-Consulting unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.

§3 Schweigepflicht / Datenschutz

3.1 Die Firma Klaus Henke IT-Consulting wird vertrauliche Daten, die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind und zur Durchführung der vertraglichen Leistung zur Verfügung gestellt werden, mit der Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln wie vertrauliche Daten der eigenen Firma. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Daten, Ideen, Konzeptionen, Know-how und Methoden/Techniken, die Firma Klaus Henke IT-Consulting bereits bekannt sind oder außerhalb des Vertrages bekannt werden.

3.2 Gesetzliche Verpflichtungen zur Geheimhaltung bleiben unberührt. Besteht bei vertraulichen personen-bezogenen Daten ein über die Geheimhaltungsmaßnahmen der Firma Klaus Henke IT-Consulting hinausgehendes Schutzbedürfnis, so ist vom Auftraggeber vor Übergabe dieser Daten über ihre Übergabe und Behandlung an und von Firma Klaus Henke IT-Consulting eine schriftliche Vereinbarung als Ergänzung des Vertrages herbeizuführen. In dieser Vereinbarung soll die technische Behandlung der Daten, sofern sie sich im Bereich der Firma Klaus Henke IT-Consulting befinden, festgehalten werden. Die Vereinbarung ist von beiden Partnern zu unterzeichnen.

3.3 Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragsabwicklung automatisiert verarbeiten.

3.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Firma Klaus Henke IT-Consulting das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen Dritten bekannt wird, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.

3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für einen anderen Kunden bestimmte Sendungen, Übermittlungen, Unterlagen und ähnliches, die ihm versehentlich zugeleitet wurden, unverzüglich an die Firma Klaus Henke IT-Consulting zurückzuleiten.

§4 Störungen bei der Leistungserbringung

4.1 Soweit eine Ursache, die die Firma Klaus Henke IT-Consulting nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann sie eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, kann die Firma Klaus Henke IT-Consulting auch die Vergütung eines Mehraufwands verlangen.

4.2 Führt eines der genannten Ereignisse zu einer von der Firma Klaus Henke IT-Consulting nicht zu vertretenden Unmöglichkeit, so entfällt die Pflicht zur Leistungserbringung.

§5 Haftung der Firma Klaus Henke IT-Consulting für Schutzrechtsverletzungen

5.1 Die Firma Klaus Henke IT-Consulting haftet dafür, dass ihre Leistungen im Bereich der Europäischen Gemeinschaft frei von Schutzrechten Dritter sind, und stellt den Auftraggeber von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

5.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigt der Auftraggeber unverzüglich die Firma Klaus Henke IT-Consulting. Er überlässt es ihr - und für sie ggf. deren Vorlieferanten - soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf dessen Kosten abzuwehren.

5.3 Werden durch eine Leistung Rechte Dritter verletzt, wird Firma Klaus Henke IT-Consulting nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
- dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
- die Leistung schutzrechtsfrei gestalten oder
- die Leistung zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen.
Schadensersatzansprüche bleiben bei Verschulden durch die Firma Klaus Henke IT-Consulting - im Rahmen von §6 - unberührt.

5.4 Firma Klaus Henke IT-Consulting ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dem Auftraggeber die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn ihr gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

§6 Haftung der Firma Klaus Henke IT-Consulting auf Schadensersatz

6.1 Die Firma Klaus Henke IT-Consulting haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht worden sind.

6.2 Ansprüche aus Verletzung der Vertraulichkeit kann der Auftraggeber jedoch nur innerhalb eines Jahres von dem Zeitpunkt an geltend machen, zu dem ihm der Haftungsgrund bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

6.3 Firma Klaus Henke IT-Consulting sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften unabhängig vom Rechtsgrund begrenzt auf
- den Auftragswert derjenigen Leistung innerhalb einer Einzelvereinbarung, die den Schaden verursacht hat oder in direkter Beziehung dazu steht.

6.4 Die Firma Klaus Henke IT-Consulting sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und andere mittelbare und Folgeschäden (z.B. durch Arbeitsergebnisse verursachte Schäden) sowie Schäden an aufgezeichneten Daten.

6.5 Soweit Ansprüche aus §§1 und 4 Produkthaftungsgesetz bestehen, bleiben diese unberührt.

§7 Sonstiges

7.1 Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem Vertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Firma Klaus Henke IT-Consulting.

7.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Klaus Henke IT-Consulting, auch wenn diese Bedingungen für den einzelnen Fall nicht wieder vorgelegt werden oder auf sie Bezug genommen wird.

7.3 Ansprüche aus dem Vertrag sind beiderseits, soweit nicht andere Vereinbarungen vorgehen, spätestens innerhalb von einem Jahr nach ihrer Entstehung geltend zu machen.

7.4 Es gilt deutsches Recht. Soweit für Auftraggeber im Ausland das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.

7.5 Abweichende Auftragsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, wozu auch Änderungen dieser Schriftformklausel gehören, werden nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen und von den bevollmächtigten Vertretern beider Vertragsparteien unterzeichnet werden.

7.6 Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber einem Vollkaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist Nürnberg.

7.7 Sollten sich einzelne Bestimmungen als unwirksam erweisen, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

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